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DGUV V3 — Prüffristen im eigenen Betrieb R. Pöppel GmbH & Co. KG · Alpenstraße 45 · 87700 Memmingen · 08331 9559-0 · service@poeppel-wkz.de
Orientierungshilfe, kein Prüfnachweis. Ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Stand 30.07.2026.
Prüfservice

Checkliste: Sind Ihre Prüffristen belegbar?

Wie oft Ihre elektrischen Betriebsmittel geprüft werden müssen, legt Ihr Betrieb selbst fest. Grundlage dafür ist Ihre Gefährdungsbeurteilung. Die Zahlen in der DGUV Vorschrift 3 sind Richtwerte, keine Vorgabe. Diese dreizehn Punkte zeigen Ihnen, was dafür vorliegen muss und wo bei Ihnen noch etwas fehlt.

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Orientierungshilfe, kein Prüfnachweis. Diese Checkliste ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der genannten Vorschriften. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht an uns übertragen.
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Was hier nicht abgefragt wird: die fest installierte Elektrik im Gebäude und fest angeschlossene Maschinen. Dafür gelten eigene Fristen, und die Prüfung verantwortet eine Elektrofachkraft — diese Leistung erbringen wir nicht. Denken Sie beides getrennt mit, damit Ihre Prüfplanung vollständig ist.

Ihr Ergebnis

Sobald Sie die ersten Punkte beantwortet haben, steht hier, was in Ihrem Betrieb noch offen ist — und was davon wir übernehmen können.

Grundlage: Durchführungsanweisung zu § 5 DGUV Vorschrift 3 (Tabellen 1A/1B) · DGUV Information 203-070 (April 2026) und 203-071 · §§ 2, 3 und 14 BetrSichV · DGUV Information 208-016. Stand: 30. Juli 2026. Fehler entdeckt? Wir korrigieren und weisen die Änderung aus.

R. Pöppel GmbH & Co. KG · Alpenstraße 45 · 87700 Memmingen · 08331 9559-0 · service@poeppel-wkz.de

Grundlage: DGUV Vorschrift 3, DA zu § 5 (Tab. 1A/1B) · DGUV Information 203-070 und 203-071 · §§ 2, 3, 14 BetrSichV · DGUV Information 208-016 · Stand 30.07.2026

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