Prüfnormen aktualisiert: Wer noch nach der alten DIN VDE 0701-0702 prüfen lässt, ist nicht mehr auf aktuellem Stand — geprüft wird heute nach DIN EN 50699 (Wiederholung) und DIN EN 50678 (nach Reparatur). Prüfstatus jetzt klären →
Prüfservice vor Ort

Leitern und Elektrogeräte rechtssicher geprüft — durch Pöppel

Damit niemand durch ein defektes Gerät zu Schaden kommt: Wir prüfen bei Ihnen vor Ort oder holen Ihre Geräte ab, prüfen normgerecht und dokumentieren lückenlos. Eine Pflicht, ein Ansprechpartner, ein Termin.

über 100
Jahre Erfahrung in der Region
über 2.000
geprüfte Geräte pro Jahr
über 140
Betriebe vertrauen uns
§ 2 (6)
Prüfung durch befähigte Personen nach BetrSichV
Rechtslage — Stand Juli 2026

Verbindlich wie immer — und gerade in Überarbeitung

Die Prüfpflicht für elektrische Betriebsmittel soll praxisnäher werden — angekündigt ist das, beschlossen nicht. Bis eine neue Vorschrift steht, gilt alles unverändert weiter. Wer keine Nachweise vorlegen kann, haftet: bis hin zum Regress der Berufsgenossenschaft gegen das eigene Unternehmen. Zugleich lassen die geltenden Regeln mehr Spielraum, als die meisten Betriebe nutzen — dazu unten mehr.

Gerade im Handwerk wird das oft unterschätzt

Viele Handwerksbetriebe halten die Prüfung ihrer Elektrogeräte für lästige Bürokratie und schieben sie auf. Dabei sind Bohrmaschine, Winkelschleifer und Akkugerät täglich im harten Einsatz — und genau die Geräte, auf die nach einem Unfall zuerst geschaut wird. Wer regelmäßige Prüfungen nachweisen kann, ist abgesichert. Wer nicht, haftet — persönlich.

Unsere zwei Prüfbereiche

Alles aus einer Hand — von der Leiter bis zur Maschine

Statt mehrere Dienstleister zu koordinieren, prüfen wir beide Pflichtbereiche bei einem einzigen Vor-Ort-Termin. Finden wir dabei einen Mangel, ersetzen oder reparieren wir das Gerät direkt aus unserem Sortiment — als Werkzeughändler haben wir beides im Haus.

Pöppel-Prüfplakette „Leitern und Tritte“ nach DGUV Information 208-016

Leiternprüfung

DGUV Information 208-016

Leitern und Tritte müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Wir übernehmen die komplette Prüfung inklusive Kennzeichnung.

  • Sichtprüfung — Risse, Verformungen, lose Teile
  • Funktionstest — Gelenke, Spreizsicherungen, Verbindungen
  • Lastprüfung — Stabilität und Belastbarkeit
  • Prüfplakette + Protokoll für jede Leiter
Wer betroffen?Jeder Betrieb mit Leitern & Tritten
Prüfsiegel „geprüft nach DGUV Vorschrift 3“

Elektrogeräteprüfung

DGUV V3 · BetrSichV · DIN EN 50678/50699

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen regelmäßig auf elektrische Sicherheit geprüft werden — vom Akkuschrauber über die Verlängerungsleitung bis zum fahrbaren Kompressor.

  • Elektrowerkzeuge & Maschinen mit Stecker — auch fahrbare Kompressoren und Schweißgeräte
  • Leitungen, Trommeln, Ladegeräte — inklusive E-Auto-Ladeleitungen
  • Messung nach DIN EN 50699 inkl. Schutzleiter & Isolation
  • Prüfplakette + digitales Protokoll (QR-Code) mit Fehlerquote je Bereich
Wer betroffen?Jeder Betrieb mit Mitarbeitern

Ihr Nachweis: Original Pöppel-Prüfplakette „Leitern und Tritte“ (DGUV Information 208-016) an jeder geprüften Leiter und Prüfsiegel „geprüft nach DGUV Vorschrift 3“ mit Fälligkeitsmonat an jedem Elektrogerät — jeweils inklusive prüffähigem Protokoll, auf Wunsch digital per QR-Code.

In fünf Minuten selbst prüfen, ob Ihre Fristen halten

Wir haben Ihnen eine Checkliste vorbereitet. Am Ende sehen Sie, was fehlt — und was davon wir übernehmen.

Zur Checkliste
Prüffristen

Wie oft muss geprüft werden?

Einsatzbereich / GerätetypRichtwertMaximal
Ortsveränderliche Geräte, allgemein6 Monate1 Jahr
Geräte in Büro- / sauberer Umgebung6 Monate2 Jahre
Geräte auf Bau- und Montagestellen3 Monate1 Jahr
Leitern & Trittein der Regel jährlich
Ortsfeste Anlagen & Maschinen (nicht unser Prüfbereich)alle 4 Jahre
… davon Räume besonderer Art, etwa Nass- und Feuchtbereiche (DIN VDE 0100 Gruppe 700)1 Jahr
Richtwerte nach DGUV Vorschrift 3 (Durchführungsanweisung zu § 5, Tabellen 1A und 1B) für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Längere Fristen bis zum Maximalwert sind zulässig, wenn im Betrieb eine Fehlerquote unter 2 Prozent nachgewiesen wird. Verbindlich festgelegt wird das Intervall in der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 6 BetrSichV — wir ermitteln es mit Ihnen. Ortsfeste Anlagen und die Gebäudeinstallation verantwortet eine Elektrofachkraft — diese Prüfung bieten wir nicht an, die Fristen stehen hier nur zur Vollständigkeit.

Drei Prüfungen, die Sie selbst machen — ohne Fachkraft, ohne Kosten

Diese Pflichten gehen in der Diskussion um Fristen und Kosten regelmäßig unter. Sie brauchen dafür niemanden von außen, nur eine Festlegung, wer im Betrieb die Taste drückt und wo es dokumentiert wird.

  • Arbeitstäglich — Prüftaste am FI-Schutzschalter in nichtstationären Anlagen, also am Baustromverteiler, durch den Benutzer.
  • Halbjährlich — Prüftaste am FI-Schutzschalter in stationären Anlagen, ebenfalls durch den Benutzer.
  • Monatlich — Wirksamkeitsprüfung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen.

Dazu kommt die Sichtprüfung vor jeder Benutzung — die bleibt auch nach einer Reform bestehen.

Der Punkt, an dem sich Betriebe selbst überlisten

Die Fehlerquote ist das Verhältnis der Mängel zur Zahl der Prüfungen — und sie entscheidet, ob Sie verlängern dürfen. Geräte, die schon die Sichtprüfung nicht bestehen, müssen in die Quote eingerechnet werden (DGUV Information 203-071). Wer das defekte Kabel vorher aussortiert, bekommt eine Quote unter zwei Prozent, weil er die Ausfälle herausgerechnet hat — und verlängert die Frist ausgerechnet dort, wo die Geräte am meisten leiden. Dazu kommt: Die Quote gilt nur innerhalb vergleichbarer Bedingungen, Baustelle und Verwaltung werden getrennt betrachtet.

Deshalb ist bei uns die Auswertung je Bereich Teil des Protokolls — nicht nur ein Stapel Messwerte. Genau diese Zahl brauchen Sie, wenn Sie eine längere Frist begründen wollen. Wie das im Einzelnen funktioniert, steht in unserem Beitrag Prüffristen für Elektrogeräte: Was sich ändert — und was Sie längst dürfen.

Was eine Prüfung bringt

Drei Gründe, warum sich die Prüfung auszahlt

Pöppel-Prüfer misst eine Mafell-Handkreissäge mit dem Benning ST 760 Gerätetester im Rahmen der DGUV-V3-Prüfung
Prüfung in der Praxis: Wiederholungsprüfung eines Elektrowerkzeugs mit dem Benning ST 760 — Messung von Schutzleiter und Isolation, direkt dokumentiert.

Schutz von Mitarbeitern & Betrieb

Defekte Geräte und Leitern werden erkannt, bevor etwas passiert — das senkt das Unfallrisiko im Betrieb.

Rechtssicherheit

Sie erfüllen DGUV, BetrSichV und Arbeitsschutzgesetz nachweisbar — und sind bei Kontrollen auf der sicheren Seite.

Lückenlose Dokumentation

Jedes Gerät erhält Plakette und Protokoll. Auf Wunsch digital per QR-Code jederzeit abrufbar.

Darum Pöppel

Was uns von reinen Prüfdienstleistern unterscheidet

Herstellerunabhängig — egal woher Ihre Geräte stammen

Wir prüfen Ihren kompletten Gerätepark, unabhängig von Marke und Bezugsquelle. Gerade für Industriebetriebe mit hunderten Geräten: ein Dienstleister für alles. Als Werkzeughändler kennen wir die Technik aus der Praxis.

Erinnerungsservice für Ihre Prüffristen

Wir erinnern Sie rechtzeitig, bevor die nächste Prüfung fällig wird. Sie müssen keine Fristen mehr im Kopf behalten.

Vor Ort oder Abholung — wie es für Sie passt

Bei größeren Gerätemengen prüfen wir direkt bei Ihnen im Betrieb. Bei kleineren Mengen holt unser Außendienst die Maschinen einfach ab. Kein Paketversand, kein Aufwand für Sie.

Fehlerquote je Bereich ausgewertet — nicht nur Messwerte

Werkstatt, Baustelle und Verwaltung werten wir getrennt aus. Damit haben Sie die Zahl in der Hand, mit der Sie längere Prüffristen begründen können — ein Protokollstapel allein hilft dabei nicht weiter.

So einfach läuft's

In drei Schritten zur geprüften Sicherheit

Anfrage & Beratung

Sie sagen uns, was geprüft werden soll. Wir klären Umfang und Intervalle und machen ein Angebot.

Prüfung vor Ort oder Abholung

Bei größeren Mengen kommen unsere Prüfer in den Betrieb. Bei kleineren Mengen holt unser Außendienst die Geräte ab — ohne Paketversand.

Dokumentation

Sie erhalten Plaketten und ein prüffähiges Protokoll. Fertig für die nächste BG-Kontrolle.

Wenn die Prüfung einen Mangel zeigt

Durchgefallen? Die Lösung haben wir im Haus.

Ein reiner Prüfdienstleister hinterlässt Ihnen bei einem Mangel nur einen Vermerk im Protokoll — den Rest müssen Sie selbst organisieren. Bei uns nicht: Als Werkzeughändler reparieren wir das Gerät oder ersetzen es direkt. Ein Ansprechpartner, kein Leerlauf.

Reparatur statt Neukauf

Lohnt sich die Instandsetzung, bringen wir das Gerät über unseren Reparaturservice wieder in den prüffähigen Zustand — herstellerübergreifend, mit Original-Ersatzteilen. Das spart Kosten und Sie bleiben mit vertrauter Technik im Einsatz.

Zum Reparaturservice

Neuanschaffung aus dem Sortiment

Ist ein Gerät am Ende, ersetzen wir es direkt aus unserem Sortiment — vom Elektrowerkzeug bis zur Leiter. Passend zu Ihrem Bestand, sofort geprüft und einsatzbereit, ohne dass Sie einen zweiten Lieferanten suchen müssen.

Zum Pöppel-Shop
Ihr Ansprechpartner

Unverbindlich Prüftermin anfragen — oder direkt mit Marc sprechen

Sie entscheiden, wie es schneller geht: Formular ausfüllen, anrufen oder schreiben. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einem passgenauen Terminvorschlag.

Marc Heine, Ansprechpartner für den Pöppel-Prüfservice

Marc Heine

Prüfservice · Pöppel Memmingen
Erreichbar Mo–Fr 7:45–12:00 und 13:00–17:00 Uhr

R. Pöppel GmbH & Co. KG · Alpenstraße 45 · 87700 Memmingen
Prüfung vor Ort im Allgäu und Umkreis — oder Abholung durch unseren Außendienst.

Schritt 1 von 2

Was möchten Sie prüfen lassen?

Mehrfachauswahl möglich.

Wie viele Geräte ungefähr?

Wann wurde zuletzt geprüft?

Ihre Kontaktdaten

Wir melden uns mit einem passgenauen Angebot.

Unverbindlich · Antwort innerhalb von 48 Stunden

Vielen Dank — Ihre Anfrage ist eingegangen.

Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen. Bei Eilanfragen: 08331 9559-0.

Ersatz & Nachrüstung

Passende Geräte direkt aus dem Pöppel-Shop

Fällt ein Gerät bei der Prüfung durch oder fehlt im Bestand etwas, bekommen Sie den Ersatz beim selben Ansprechpartner. Eine Auswahl aus dem Sortiment:

Preise sehen Sie nach dem Login im Shop. Sie finden nicht das Passende? Zum gesamten Sortiment — oder fragen Sie Marc direkt.

Häufige Fragen

DGUV-Prüfung — kurz erklärt

Wer muss seine Geräte und Leitern überhaupt prüfen lassen?
Grundsätzlich jeder Eigentümer oder Betreiber eines Betriebs, in dem Mitarbeiter beschäftigt sind oder der öffentlich zugänglich ist. Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße — auch geduldete Privatgeräte der Mitarbeiter (z.B. Wasserkocher) fallen darunter.
Wie oft muss geprüft werden?
Leitern in der Regel jährlich. Bei ortsveränderlichen Elektrogeräten gilt als Richtwert alle 6 Monate, auf Bau- und Montagestellen alle 3 Monate. Weist Ihr Betrieb eine Fehlerquote unter 2 Prozent nach, sind längere Fristen zulässig — maximal 1 Jahr, in Büroumgebungen maximal 2 Jahre. Verbindlich festgelegt wird das Intervall in der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 6 BetrSichV. Wir ermitteln es mit Ihnen.
Was passiert, wenn ich keine Prüfnachweise habe?
Fehlende Nachweise werden von Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden geahndet. Ein Verstoß gegen die DGUV Vorschrift 3 kann mit bis zu 10.000 € geahndet werden (§ 209 Abs. 1 SGB VII), das Missachten einer behördlichen Anordnung als Arbeitgeber mit bis zu 30.000 € (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 a ArbSchG). Kommt ein Mitarbeiter zu Schaden, kann die Berufsgenossenschaft ihre Aufwendungen beim Unternehmen zurückfordern — bei grober Fahrlässigkeit (§ 110 SGB VII).
Wird die Prüfpflicht für Elektrogeräte 2026 gelockert?
Angekündigt ja, beschlossen nein. Das Bundeskabinett hat die Selbstverwaltung der Unfallversicherung am 15. Juli 2026 aufgefordert, die DGUV Vorschriften 3 und 4 zusammenzulegen und die Prüfpflicht gefährdungsorientierter zu fassen; die DGUV hat die Überarbeitung am 17. Juli 2026 bestätigt, ohne Zeitplan. Bis eine neue Fassung in Kraft tritt, gelten beide Vorschriften unverändert weiter — Prüfungen jetzt auszusetzen wäre ein Verstoß gegen geltendes Recht.
Wie komme ich zu längeren Prüffristen?
Über die Gefährdungsbeurteilung und über die Fehlerquote. Liegt sie unter 2 Prozent, darf die Frist verlängert werden — bis maximal ein Jahr in Werkstatt, Fertigung und auf der Baustelle, bis maximal zwei Jahre im Büro. Zwei Dinge werden dabei oft übergangen: Geräte, die schon die Sichtprüfung nicht bestehen, müssen in die Fehlerquote eingerechnet werden, und die Quote ist nur innerhalb vergleichbarer Einsatzbedingungen aussagekräftig. In unseren Prüfprotokollen ist die Auswertung je Bereich enthalten — genau die Zahl, die Sie für die Begründung brauchen.
Prüfen Sie auch die Elektroinstallation im Gebäude?
Nein. Wir prüfen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel — Elektrowerkzeuge, Leitungen, Ladegeräte, fahrbare Maschinen — sowie Leitern und Tritte. Für ortsfeste Anlagen und die Gebäudeinstallation ist eine Elektrofachkraft zuständig; diese Prüfung bieten wir nicht an. Das sagen wir Ihnen lieber offen, als es mitzuverkaufen.
Müssen die Geräte zu Ihnen geschickt werden?
Nein, kein Paketversand nötig. Bei größeren Mengen prüfen wir direkt bei Ihnen vor Ort. Bei kleineren Mengen holt unser Außendienst die Maschinen ab und bringt sie geprüft zurück — Sie haben damit keinen Aufwand.
Was kostet eine DGUV-Prüfung?
Das hängt von Art und Anzahl der zu prüfenden Geräte ab. Fragen Sie unverbindlich an — wir erstellen Ihnen ein passgenaues Angebot für Ihren Betrieb.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Alle Angaben zu Prüfpflichten, Fristen und Sanktionen auf dieser Seite beruhen auf den folgenden amtlichen Quellen. Wir haben sie am Volltext geprüft — nicht aus zweiter Hand übernommen.

  1. § 3 Betriebssicherheitsverordnung — Gefährdungsbeurteilung, Ermittlung und Festlegung der Prüffristen
  2. § 14 Betriebssicherheitsverordnung — Prüfung von Arbeitsmitteln, Aufzeichnungspflicht
  3. § 2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung — Definition der zur Prüfung befähigten Person
  4. § 25 Arbeitsschutzgesetz — Bußgeldvorschriften (bis 5.000 € bzw. bis 30.000 €)
  5. § 26 Arbeitsschutzgesetz — Strafvorschriften
  6. § 209 SGB VII — Bußgelder der Unfallversicherungsträger (bis 10.000 €)
  7. § 110 SGB VII — Regress bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  8. DGUV Information 203-070 — Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, Stand April 2026 (Prüffristen, Abschnitt 7.8 Ladeleitungen)
  9. DGUV Information 208-016 — Die Verwendung von Leitern und Tritten, Stand August 2022
  10. DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 — Wiederkehrende Prüfung elektrischer Geräte
  11. DIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02 — Prüfung nach Instandsetzung oder Änderung
  12. DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisung (PDF) — Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Durchführungsanweisung zu § 5, Tabellen 1A und 1B (Richt- und Maximalwerte der Prüffristen, Zwei-Prozent-Regel)
  13. DGUV Information 203-071 (PDF) — Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel: Prüffristen, Ermittlung der Fehlerquote, Dokumentation
  14. TRBS 1201 (BAuA) — Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln, Änderungsstand 05.11.2025 (GMBl 2025 S. 702)
  15. DGUV, Pressemitteilung vom 17.07.2026 — „Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen wird überarbeitet"
  16. Bundesregierung / BMAS, 15.07.2026 — Entlastungskabinett: Auftrag zur Zusammenlegung der DGUV Vorschriften 3 und 4 (angekündigte, nicht beschlossene Maßnahme)

Stand der Prüfung: 30. Juli 2026. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der genannten Vorschriften. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall — für Ihren Betrieb legen wir die Fristen gemeinsam in der Gefährdungsbeurteilung fest. Fehler entdeckt? Sagen Sie uns Bescheid, wir korrigieren.

Ausführlich nachlesen: Prüffristen für Elektrogeräte — was sich ändert und was Sie längst dürfen.

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