Maschinen & Akku-Power · Praxis-Wissen

Akku oder Benzin auf der Baustelle: Was Einkäufer vor dem nächsten Gerätekauf wissen sollten

Ein Gesetz, das Baubetrieben Akkugeräte vorschreibt, gibt es nicht. Im Graben, im Schacht und in Innenräumen schränkt der Arbeitsschutz Benzingeräte aber immer weiter ein, und erste Auftraggeber fragen nach dem Antrieb. Dieser Beitrag sammelt, was Sie vor dem Kauf von Stampfer, Rüttelplatte, Trennschleifer oder Abbruchhammer wissen sollten.

Von Sven Müllers, Pöppel Redaktion  ·  2026-10-18  ·  Lesezeit 11 Minuten
Vier Akku-Baugeräte im Einsatz: Rüttelplatte, Bohrhammer, Kernbohrgerät und Abbruchhammer, daneben der Titel Akku oder Benzin? Akku-Rüttelplatte und Akku-Abbruchhammer im Einsatz, daneben der Titel Akku oder Benzin?
Vorführung auf der Milwaukee-Tour am : Akku-Rüttelplatte, Akku-Bohrhammer, Akku-Kernbohrgerät und Akku-Abbruchhammer im Einsatz.

Auf einen Blick

  • Eine gesetzliche Pflicht zum Umstieg auf Akku gibt es nicht. Der Arbeitsschutz verlangt aber, dass Sie bei jeder Neuanschaffung prüfen und schriftlich festhalten, ob ein Gerät ohne Abgas die Arbeit erledigen kann.
  • Im Graben, im Schacht, in der Tiefgarage und in Räumen wird der Verbrenner zum Problem. Seit 2024 gilt für Kohlenmonoxid ein strengerer Grenzwert. Benzin-Rüttelplatten dürfen im Graben nur noch viermal 30 Minuten je Schicht laufen, Benzin-Glättmaschinen sind in Räumen verboten und in Hallen ab 2029.
  • In deutschen Bauausschreibungen haben wir noch keine Akkupflicht gefunden. Kommunen geben aber beim Maschinenkauf schon Punkte für Umweltleistung, und Kopenhagen verlangt seit 2025 auf städtischen Baustellen, dass alle Maschinen unter 2,5 Tonnen elektrisch laufen.
  • Akkugeräte kosten mehr. Ein Akku-Stampfer liegt rund 20 bis 30 Prozent über dem Benziner. Die BG BAU zahlt die Hälfte des Preises, bis 800 Euro für Akku-Stampfer und -Rüttelplatten und bis 700 Euro für Akku-Trennschleifer.
  • Unsere Empfehlung: Kaufen Sie für Graben, Schacht und Innenraum zuerst Akku, prüfen Sie bei jeder Ersatzbeschaffung das Akkugerät und rechnen Sie die Akkus für einen vollen Arbeitstag mit ein.

236,6 Milligramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Luft. So viel hat die BG BAU am Bediener eines Benzin-Stampfers gemessen, in einem zwei Meter tiefen Versuchsgraben.

Erlaubt sind für einen so kurzen Einsatz 34 Milligramm. Der Mitarbeiter am Stampfer war also dem Siebenfachen ausgesetzt, und auch neuere Stampfer mit Katalysator kamen noch auf fast das Doppelte. Weil man Kohlenmonoxid nicht riecht, merkt der Bediener es oft erst, wenn ihm schwindelig wird, und das hilft weder der Sicherheit noch der Arbeit. Ein Akku-Stampfer erzeugt im Betrieb gar kein Abgas. Das hat auch die BG BAU erkannt und fördert daher diese emissionsfreie Technik.

Für den Einkäufer in einem Bauunternehmen oder Handwerksbetrieb ändert das die Frage beim nächsten Gerätekauf. Es geht nicht mehr nur darum, welches Gerät am meisten leistet, sondern auch darum, wo es überhaupt noch laufen darf. Wir haben Arbeitsschutzregeln, Messberichte, Ausschreibungen und Erfahrungen von Pilotbaustellen gelesen und zusammengetragen, was für diese Entscheidung zählt.

Müssen Baubetriebe auf Akkugeräte umstellen?

Nein. Weder die EU noch der Bund noch Bayern schreiben Baubetrieben Akkugeräte vor. Zwei Regeln betreffen Sie trotzdem bei jedem Kauf.

Die erste ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 554 zu Dieselabgasen. Sie verlangt zu prüfen, ob eine Arbeit mit einem emissionsfreien oder emissionsärmeren Antrieb erledigt werden kann, „insbesondere bei Neuanschaffungen“. Das Ergebnis ist zu dokumentieren. Wer einen neuen Stampfer, eine Rüttelplatte oder einen Stromerzeuger kauft, sollte also begründen können, warum es kein Akku- oder Elektrogerät geworden ist.

Die zweite ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Sie verlangt, bei der Auswahl von Geräten die leiseren und vibrationsärmeren Alternativen zu prüfen, bevor Sie auf Gehörschutz setzen. Auch das gehört in die Gefährdungsbeurteilung.

Ein Irrtum gleich vorweg: Mit Akku dürfen Sie in Wohngebieten nicht nachts arbeiten. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung unterscheidet nicht nach Antrieb. Ein leiseres Gerät hilft aber, wenn eine Behörde über eine Ausnahme entscheidet oder die Richtwerte für Baulärm eingehalten werden müssen.

Wo Benzin- und Dieselgeräte auf der Baustelle an Grenzen stoßen

Die TRGS 554 zählt genau auf, welche Bereiche auf dem Bau als ganz oder teilweise geschlossen gelten: Räume, Tiefgaragen und andere Bereiche unter der Erde, Einhausungen, Schächte und Baugruben mit weniger als 100 Quadratmetern Grundfläche und Gräben, die tiefer als schultertief sind. Dort sammeln sich Abgase, und dort setzen die Regeln an.

Verdichten im Graben. Seit der Grenzwert für Kohlenmonoxid am 15. Januar 2024 von 35 auf 23 Milligramm je Kubikmeter gesenkt wurde, dürfen Benzin-Rüttelplatten im Graben laut BG BAU nur noch höchstens viermal 30 Minuten je Schicht eingesetzt werden, mit Pausen dazwischen. Dieselbetriebene Rüttelplatten ohne Partikelfilter sind im Graben ohne weitere Schutzmaßnahmen nicht zulässig. Für Akku-Verdichter gelten diese Einschränkungen nicht, weil sie im Betrieb kein Abgas erzeugen.

Glätten in Räumen. In ihrer Branchenlösung für Glättarbeiten vom Juli 2026 schreibt die BG BAU: In ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen „dürfen keine benzinbetriebenen Glättmaschinen, weder mit noch ohne Katalysator, eingesetzt werden“. In Hallen ist der Benzin-Glätter mit Katalysator ab dem 1. Januar 2029 nicht mehr erlaubt.

Trennen, Stemmen, Strom erzeugen in Räumen. Für Benzin-Trennschleifer, Benzin-Stampfer und Stromerzeuger in Innenräumen haben wir kein ausdrückliches Verbot gefunden. Das Problem ist aber dasselbe wie beim Glätter: Kohlenmonoxid in einem Raum, in dem Menschen arbeiten. Nach unserer Einschätzung ist der Glätter der erste Fall, nicht der letzte.

Kohlenmonoxid am Bediener im zwei Meter tiefen Versuchsgraben, verglichen mit den Grenzwerten Kohlenmonoxid am Bediener im zwei Meter tiefen Versuchsgraben, verglichen mit den Grenzwerten
Messwerte der BG BAU im Versuchsgraben. Benzin-Stampfer liegen deutlich über den Grenzwerten, Akkugeräte erzeugen im Betrieb kein Abgas. Quelle: BG BAU, Expositionsbeschreibung vom 02.02.2024.

Was öffentliche Auftraggeber verlangen

In EU-weit ausgeschriebenen deutschen Bauaufträgen haben wir keine einzige Pflicht zu Akku- oder emissionsfreien Geräten gefunden. Was es gibt, sind Abgasstandards und erste Pluspunkte.

Berlin verlangt auf allen öffentlichen Baustellen, die unter das Landesvergabegesetz fallen, Partikelfilter an Dieselmaschinen und Mindest-Abgasstufen. Für handgeführte Benzingeräte nennt die Vorschrift eine Abgasstufe, die jedes heute verkaufte Neugerät erfüllt. Akku ist dort nicht verlangt, erfüllt die Anforderung aber automatisch.

Beim Kauf eigener Maschinen werten Kommunen die Umwelt bereits. Die Stadt Leipzig hat 2026 beim Kauf von zwei Baggern 35 Prozent der Wertung auf „Umweltrelevanz“ gelegt, darunter Kraftstoffverbrauch und Blauer Engel. Die Stadt Koblenz gibt beim Kauf eines Mobilbaggers Punkte für den Blauen Engel für lärm- und emissionsarme Baumaschinen. Das betrifft den Gerätekauf der Städte, nicht den Gerätepark ihrer Baufirmen. Es zeigt aber, worauf Vergabestellen achten.

Auch Auftraggeber außerhalb der Verwaltung bewegen sich. Der Netzbetreiber EWE NETZ hat auf Pilotbaustellen alle Verbrenner durch Akkugeräte ersetzt und will seinen Vertragspartnern „Anreize bieten, in Akkugeräte zu investieren“. Die Stadt Nürnberg hat 2026 den Rückbau einer ehemaligen Gärtnerei als Pilotprojekt vergeben, bei dem alle Maschinen, Geräte und Transportfahrzeuge emissionsfrei arbeiten müssen.

In der Grünpflege ist die Akkupflicht schon in Ausschreibungen angekommen. Der Bund verlangt seit 2023 bei der Pflege seiner Liegenschaften in Bayern Akku-Laubbläser, der Landkreis Osnabrück schrieb 2026 für alle handgeführten Gartengeräte Akku vor, und die Stadtreinigung Hamburg vergab 30 von 100 Punkten für einen hohen Akkuanteil. Auf dem Bau steht diese Entwicklung erst am Anfang.

Was in Kopenhagen, Oslo und den Niederlanden schon gilt

Wie eine echte Pflicht auf dem Bau aussieht, zeigt Kopenhagen. Seit dem 1. Juli 2025 müssen auf den Baustellen der städtischen Baugesellschaft alle Maschinen unter 2,5 Tonnen elektrisch sein. Das betrifft jedes handgeführte Gerät. Die Stadt zahlt den Baufirmen als Ausgleich standardmäßig 0,5 Prozent der Auftragssumme. Ab Mitte 2027 will sie die Grenze auf 8 Tonnen anheben. Ihre eigene Auswertung vom September 2026 nennt auch die Probleme: In mehreren Projekten wurden die Vorgaben gelockert, weil Baufirmen keinen Strom und keine emissionsfreien Maschinen bekamen.

In den Niederlanden verlangt der staatliche Bauherr Rijksvastgoedbedrijf bei allen Vergaben, dass 30 bis 70 Prozent der Arbeiten emissionsfrei erledigt werden, und erhöht dafür sein Baubudget um 1 Prozent. Die Stadt Utrecht verlangt bei eigenen Projekten, dass Geräte unter 19 Kilowatt „volledig uitstootvrij“ sind, also vollständig ohne Ausstoß. Darunter fallen alle Handgeräte. Eine Studie für die niederländische Straßenbaubehörde bezifferte die Mehrkosten einer emissionsfreien Baustelle 2020 auf durchschnittlich 5 Prozent und erwartet für 2030 Gleichstand mit Diesel. Oslo baut seine eigenen Baustellen seit 2025 emissionsfrei.

Das ist kein Recht für Deutschland. Es zeigt aber, wohin sich Auftraggeber in Nachbarländern bewegen und mit welchen Kosten sie dabei rechnen.

Was Akkugeräte im Vergleich zu Benzingeräten kosten

Eine unabhängige Vollkostenrechnung für Akku-Baugeräte haben wir in Deutschland nicht gefunden. Die belastbarsten Zahlen stammen von Netzbetreibern, die selbst Pilotbaustellen betrieben haben. Netze BW nennt für kleinere Geräte wie Stampfer 20 bis 30 Prozent Mehrpreis gegenüber konventionellen Geräten, für große Maschinen schnell das Zwei- bis Dreifache. EWE NETZ schätzt, dass die Mehrkosten je nach Gerät nach etwa sechs bis neun Jahren durch niedrigere Betriebskosten ausgeglichen sind.

Einen Teil des Mehrpreises übernimmt die BG BAU mit ihren Arbeitsschutzprämien. Sie zahlt die Hälfte des Kaufpreises, höchstens:

  • 800 Euro für Akku-Stampfer und Akku-Rüttelplatten
  • 700 Euro für Akku-Trennschleifer
  • 150 Euro für Akku-Säbel- und Akku-Handkreissägen, wenn sie eine Kettensäge ersetzen

Die BG BAU fördert diese Geräte, weil sie die Arbeit sicherer machen. Beim Akku-Verdichter im Graben entfällt nach ihren Worten die Gefährdung durch Motorabgase, beim Akku-Trennschleifer entfallen Abgase und Betanken, und er vibriert in der Regel weniger als ein vergleichbarer Benziner.

Gefördert werden nur Geräte, die auf der Liste der BG BAU stehen. Wie viel ein Betrieb im Jahr insgesamt bekommen kann, hängt seit Juli 2026 vom Mitgliedsbeitrag ab: bis zu 250 Euro bei einem Beitrag bis 1.000 Euro, bis zu 5.000 Euro bei einem Beitrag bis 25.000 Euro, bis zu 10.000 Euro bei einem Beitrag bis 100.000 Euro und bis zu 20.000 Euro darüber. Akku-Glätter und Elektro-Fugenschneider fördert die BG BAU seit dem 1. Juli 2026 nicht mehr.

Weitere Zuschüsse für Akku-Baugeräte gibt es derzeit nicht. Das Förderprogramm des Bundes für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft bezuschusst elektrische Fahrzeuge pauschal nur als Flurförderzeuge auf dem Betriebsgelände, also etwa Stapler, aber keine Geräte für die Baustelle. Der Freistaat Bayern hat kein eigenes Programm dafür.

Auf der anderen Seite steigt der Preis für Kraftstoff. Auf Benzin und Diesel liegt ein CO₂-Preis, der 2026 bei höchstens 65 Euro je Tonne gedeckelt ist. Ab 2028 gilt dafür der EU-Emissionshandel, dann ohne festen Höchstpreis. Strom fällt nicht unter diese Regel. Der CO₂-Preis der Kraftwerke steckt über den EU-Emissionshandel im Strompreis und ist für dieselbe Arbeit deutlich niedriger: Für einen 23-Tonnen-Bagger, dessen Verbrauch die Stadt Zürich gemessen hat, sind es nach unserer Rechnung rund 1,20 Euro je Betriebsstunde mit Strom und rund 3 Euro mit Diesel.

CO2-Preis je Liter Benzin und Diesel von 2021 bis 2030 in Cent CO2-Preis je Liter Benzin und Diesel von 2021 bis 2030 in Cent
So viel CO₂-Preis steckt in jedem Liter Kraftstoff. Bis 2027 nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, für 2030 die Spanne der Prognosen. Eigene Berechnung.

Für Ihre eigene Rechnung gehören diese Posten auf die Liste:

  • Gerät, Akkus und Ladegeräte für einen vollen Arbeitstag, nicht nur das Gerät
  • Strom gegenüber Kraftstoff, einschließlich des steigenden CO₂-Preises
  • Wartung: kein Vergaser, keine Zündkerze, kein Gemisch
  • die Prämie der BG BAU
  • die Arbeitszeit, die ein Benziner im Graben wegen Pausen und Begrenzungen verliert

Was Akkugeräte auf der Baustelle heute leisten

Unabhängige Laufzeittests für Akku-Baugeräte haben wir nicht gefunden. Die Zahlen, die es gibt, stammen von Herstellern und Mietparks. Für eine Akku-Rüttelplatte nennt das Datenblatt eines großen Mietparks bis zu einer Stunde Laufzeit je Akku. Für Akku-Trennschleifer mit 350 Millimeter Scheibe werden rund 24 Schnitte durch Randsteine je Ladung angegeben. Ein Hersteller gibt für seinen Akku-Abbruchhammer etwa eine halbe Tonne Beton je Akkupaar an.

Daraus folgt: Akku passt gut zu Arbeiten mit Pausen, also zu Schnitten, Verdichten in Abschnitten und Stemmen an einzelnen Stellen. Bei Dauerlast über eine ganze Schicht brauchen Sie Wechselakkus und einen Ladeplan.

Die anderen Grenzen liegen nicht am Gerät, sondern auf der Baustelle. Netze BW berichtet, dass ein Stromanschluss mit genug Leistung für große Maschinen oft sechs bis 18 Monate bis zur Genehmigung braucht. Elektrische Mietgeräte sind schwerer zu bekommen, und bei einem Defekt fehlt oft schnell Ersatz. Die Bauindustrie weist auf offene Fragen beim Transport beschädigter Akkus und auf die Brandgefahr hin. Für Handgeräte reicht dagegen meist die normale Baustromversorgung zum Laden.

Unsere Einschätzung: Der Umstieg lohnt sich, die Systemwahl entscheidet

Aus unserer Sicht als Fachhändler ist die Richtung klar. Auf der Baustelle setzt sich das Akkugerät durch, zuerst dort, wo Abgas und Lärm am meisten stören, und nach unserer Erwartung bleibt es nicht dabei. Wir halten das für eine gute Entwicklung: Mitarbeiter arbeiten ohne Abgas vor dem Gesicht, Baustellen in Wohngebieten werden leiser, und viele Akkugeräte sind heute stark genug, um den Verbrenner im Alltag zu ersetzen.

Diese Einschätzung stützt sich nicht nur auf Prospekte. Wir haben sehr viele Akku- und Elektrogeräte selbst in der Hand gehabt und getestet. Dabei zeigt sich, welche Geräte im Einsatz halten, was das Datenblatt verspricht, und wo die Technik noch nicht so weit ist.

Unser Rat: Befassen Sie sich jetzt mit dem Thema, solange Sie in Ruhe wählen können, und nicht erst, wenn ein Auftraggeber oder die BG BAU es vorgibt. Schauen Sie dabei zuerst auf das System und dann auf das einzelne Gerät. Mit dem ersten Akku entscheiden Sie sich für eine Plattform, denn Akkus und Ladegeräte passen meist nur innerhalb eines Systems. Gut gewählt ist die Plattform, die alle Geräte abdeckt, die Ihr Betrieb in den nächsten Jahren braucht.

Welche das bei Ihnen ist, hängt von Ihren Baustellen ab. Gern schauen wir uns das mit Ihnen gemeinsam an: welche Geräte Sie heute einsetzen, wo sich ein Wechsel zuerst lohnt und welches System dazu passt. Sprechen Sie uns einfach an, persönlich, am Telefon oder über unser Kontaktformular.

Worauf Sie beim Kauf achten sollten

Wer Akkugeräte kauft, kauft ein System: Geräte, Akkus, Ladegeräte und einen Platz zum Laden. Diese Punkte helfen, es zu beurteilen.

Fragen Sie zuerst, wo das Gerät läuft. Graben, Schacht, Tiefgarage und Innenraum sprechen für Akku, weil der Verbrenner dort eingeschränkt oder verboten ist. Für offene Flächen mit langer Laufzeit kann der Verbrenner heute noch die bessere Wahl sein.

Prüfen Sie, ob alle Geräte auf einem Akku laufen. Viele Hersteller trennen Kleingeräte und Schwergeräte in zwei Systeme. Milwaukee schreibt selbst, dass Akkus für M18, M12 und MX FUEL nicht untereinander passen. Makita führt neben dem 18-Volt-System LXT das 40-Volt-System XGT. Wer beides nutzt, braucht zwei Sätze Akkus und Ladegeräte. Hilti setzt auf eine 22-Volt-Plattform, die seit Juli 2026 auch schwere Geräte umfasst. Über Marken hinweg passen die Akkus bei AMPShare mit mehr als 35 Marken und bei CAS mit mehr als 50, beides Angaben der Allianzen.

Rechnen Sie, wie viele Akkus Sie brauchen. Damit ein Gerät ohne Pause läuft, braucht es einen Akku im Gerät und genug im Lader, um die Ladezeit zu überbrücken. Hält ein Akku unter Last 20 Minuten und lädt 60 Minuten, sind das vier Akkus, mit Reserve fünf. Das ist unsere Rechnung, kein Herstellerwert. Die Laufzeit messen Sie am besten an einem normalen Arbeitstag Ihrer Kolonne.

Schauen Sie auf die Ladestation, nicht nur auf das Ladegerät. Mehrfachlader laden oft nicht alle Akkus gleichzeitig. Der Sechsfachlader von Milwaukee lädt zwei Akkus zugleich und braucht für sechs Akkus mit 5 Ah etwa drei Stunden, der Ladekoffer von Makita lädt vier von acht. Wer abends die ganze Flotte lädt, rechnet mit der Zeit für alle Akkus.

Fragen Sie nach Garantie und Lebensdauer. Die Garantie auf Akkus reicht je nach Hersteller und Registrierung von einem bis fünf Jahren. Eine Restkapazität garantiert keiner der Hersteller, die wir geprüft haben. Behörden setzen beim eigenen Einkauf 36 Monate mit 70 Prozent Restkapazität oder 1.200 Ladezyklen mit 80 Prozent an, daran können Sie sich orientieren. Achten Sie auch auf das Herstellungsdatum: Stiftung Warentest rät zu Akkus, die nicht älter als ein bis zwei Jahre sind.

Laden und lagern Sie im Warmen. Die DGUV empfiehlt, nicht unter 0 °C zu laden und kalte Akkus vorher auf Raumtemperatur zu bringen. Viele Ladegeräte laden einen kalten Akku erst gar nicht. Im Winter gehören die Akkus über Nacht in den beheizten Container oder die Werkstatt. Am wenigsten altern sie bei 40 bis 60 Prozent Ladung, kühl, frostfrei und trocken.

Planen Sie den Ladeplatz mit Brandschutz. Geladen wird auf nicht brennbarer Unterlage, mit Abstand zu Brennbarem, beschädigte Akkus kommen sofort aus dem Verkehr. Für große Akkus über 100 Wh gelten beim Lagern und beim Transport im Fahrzeug strengere Regeln. Klären Sie das mit Ihrem Sachversicherer.

Halten Sie die Prüfung schriftlich fest. Die TRGS 554 verlangt bei Neuanschaffungen eine dokumentierte Prüfung emissionsfreier Antriebe. Ein kurzer Vermerk zur Bestellung genügt meist, Hauptsache er ist da.

Beantragen Sie die Prämie der BG BAU. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob das Gerät auf der Förderliste steht.

Achten Sie auf Lärm und Vibration im Datenblatt. Beides brauchen Sie für die Gefährdungsbeurteilung. Gehörschutz bleibt trotzdem nötig, auch Akkugeräte sind auf dem Bau laut.

Vergessen Sie die Ladegeräte nicht. Ladegeräte sind elektrische Betriebsmittel und müssen regelmäßig geprüft werden, auf Baustellen setzt die BG BAU für elektrische Betriebsmittel drei bis sechs Monate an. Mit jedem Akkugerät wächst der Prüfplan. Das übernimmt unser Prüfservice direkt in Ihrem Betrieb.

Planen Sie den Ausfall mit ein. Fällt das Akkugerät im Graben aus, kann der Benziner nicht einfach einspringen. Ein Ersatzakku im Fahrzeug und eine schnelle Reparatur halten die Baustelle am Laufen.

Verteilen Sie die Investition. Wer bei jeder Ersatzbeschaffung umstellt, verteilt die Kosten über mehrere Jahre. Wie sich das über eine Finanzierung lösen lässt, besprechen wir gern mit Ihnen.

Was sich in den nächsten Jahren ändert

Ein Baugerät hält fünf bis acht Jahre. Wer heute kauft, kauft also für 2030. Was bis dahin sicher ist und was nicht:

Zeitstrahl der Regeln und Ziele für Akku und Abgas auf der Baustelle bis 2030 Zeitstrahl der Regeln und Ziele für Akku und Abgas auf der Baustelle bis 2030
Was bis 2030 beschlossen, geplant oder als Ziel gesetzt ist. Quellen im Quellennachweis.

Benzin-Glätter in Hallen ab 2029 verboten, beschlossen. So steht es in der Branchenlösung der BG BAU vom Juli 2026.

Der CO₂-Preis auf Kraftstoff steigt, beschlossen. 2026 liegt er bei 55 bis 65 Euro je Tonne. Ab 2028 gilt der EU-Emissionshandel, der Start wurde von 2027 auf 2028 verschoben. Schätzungen für 2030 liegen meist zwischen 100 und 250 Euro je Tonne. Das ist eine Prognose, keine feste Zahl.

Akkus müssen austauschbar sein, beschlossen. Nach der EU-Batterieverordnung müssen Akkus in Geräten ab dem 18. Februar 2027 vom Nutzer leicht entnommen und ersetzt werden können. Bei Wechselakkus ist das schon heute so.

Strengere Vorgaben im Ausland, teils beschlossen. Kopenhagen will die Grenze für elektrische Maschinen ab Mitte 2027 von 2,5 auf 8 Tonnen anheben. Oslo plant eine Regel für alle größeren Baustellen, auch private, mit 30 Prozent emissionsfreier Energie und 90 Prozent ab 2030. Das ist ein Entwurf. Die Niederlande wollen 2030 emissionsfreie Baustellen.

Eine Vorgabe in Deutschland, nicht absehbar. Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung von 2026 nennt für die Vergabe Stahl und Zement, aber keine Baumaschinen. Bayern überlässt Umweltanforderungen bei Bauaufträgen den einzelnen Vergabestellen. In Bayern wird geforscht: Das Projekt ForBat@Bau der TU München mit dem Bayerischen Bauindustrieverband untersucht seit Juni 2026, wie emissionsfreie Baustellen in der Praxis funktionieren.

Die Geräte dafür gibt es schon bis in die Schwerlastklasse. Milwaukee bietet mit MX FUEL Abbruchhammer, Trennschleifer und Kernbohrgerät auf Akku an. Auf unserer Hausmesse am 13. November 2026 ab 14 Uhr in Memmingen haben wir diese Geräte vor Ort. Sie können Akku-Abbruchhammer, Trennschleifer und Kernbohrgerät dort selbst in die Hand nehmen und ausprobieren, und Sie können mit uns besprechen, welches System zu Ihren Baustellen passt.

Akku-Kernbohrgerät MX FUEL an einem Betonpfeiler bei einer Vorführung
Akku-Kernbohrgerät bei der Vorführung auf der Milwaukee-Tour am 10. April 2026.

Wissen Sie, welche Ihrer Geräte heute im Graben oder im Innenraum laufen? Dort fängt die Umstellung an.

Checkliste: Diese Fragen sollten Sie vor dem Kauf stellen

Nicht alles lässt sich vorab beantworten. Mit diesen Fragen finden Sie heraus, welches System zu Ihrem Betrieb passt.

An den eigenen Betrieb

  • Welche Geräte laufen wie viele Stunden am Tag, und welche davon müssen ohne Pause laufen?
  • Brauchen wir für Trennschleifer, Abbruchhammer und Verdichter ein zweites Akkusystem, und können wir zwei Sätze Akkus und Ladegeräte organisieren?
  • Wo laden und lagern wir die Akkus frostfrei und mit Abstand zu Brennbarem?
  • Wie viele große Akkus über 100 Wh fahren wir täglich im Transporter?
  • Wer prüft unsere Ladegeräte, und wohin kommen beschädigte Akkus?

An den Hersteller

  • Welche Restkapazität nach wie vielen Jahren oder Ladezyklen garantieren Sie?
  • Wie lange liefern Sie Ersatzakkus, und passen künftige Akkus in die heutigen Geräte?
  • Bei welcher Temperatur lädt der Akku, auch wenn er kalt aus dem Fahrzeug kommt?
  • Kann ich den Zustand jedes Akkus ablesen, am Akku oder in einer App?

An den Händler

  • Wie viele Akkus lädt die Ladestation gleichzeitig, und wie lange dauert ein ganzer Satz über Nacht?
  • Was muss ich für die volle Garantie tun, und wie läuft ein Akkutausch ab?
  • Wann wurden die Akkus hergestellt, und nehmen Sie Altakkus zurück?

Nur an einem Nachmittag

MX FUEL live testen

Freitag, 13. November 2026ab 14 Uhr in Memmingen

Auf unserer Hausmesse stehen Akku-Abbruchhammer, Trennschleifer und Kernbohrgerät zum Ausprobieren bereit. Nehmen Sie die Geräte selbst in die Hand und besprechen Sie mit uns, welches Akkusystem zu Ihren Baustellen passt. Diese Gelegenheit gibt es nur an diesem Tag.

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Häufige Fragen

Muss ich meine Baugeräte auf Akku umstellen?
Nein. Weder die EU noch der Bund noch Bayern schreiben Baubetrieben Akkugeräte vor. Die TRGS 554 verlangt aber, bei jeder Neuanschaffung zu prüfen und zu dokumentieren, ob ein Gerät ohne Abgas die Arbeit erledigen kann.
Darf ich eine Benzin-Rüttelplatte im Graben noch einsetzen?
Eingeschränkt. Seit der Grenzwert für Kohlenmonoxid 2024 auf 23 Milligramm je Kubikmeter gesenkt wurde, dürfen Benzin-Rüttelplatten in mehr als schultertiefen Gräben laut BG BAU nur noch viermal 30 Minuten je Schicht laufen. Diesel-Rüttelplatten ohne Partikelfilter sind dort ohne weitere Schutzmaßnahmen nicht zulässig. Akku-Verdichter haben diese Einschränkungen nicht.
Verlangen öffentliche Auftraggeber Akkugeräte auf der Baustelle?
In Deutschland haben wir in EU-weiten Bauausschreibungen noch keine solche Pflicht gefunden. Berlin verlangt Partikelfilter und Abgasstufen, Kommunen wie Leipzig und Koblenz geben beim Kauf eigener Maschinen Punkte für Umweltleistung. In Kopenhagen müssen auf städtischen Baustellen seit 2025 alle Maschinen unter 2,5 Tonnen elektrisch sein.
Gibt es eine Förderung für Akku-Baugeräte?
Ja, von der BG BAU. Sie übernimmt die Hälfte des Preises, höchstens 800 Euro für Akku-Stampfer und Akku-Rüttelplatten und höchstens 700 Euro für Akku-Trennschleifer. Das Gerät muss auf der Förderliste stehen, und wie viel ein Betrieb im Jahr insgesamt bekommt, hängt vom Mitgliedsbeitrag ab, zwischen 250 und 20.000 Euro. Bund und Freistaat Bayern haben kein eigenes Programm für Akku-Baugeräte.
Wie lange hält ein Akku auf der Baustelle?
Unabhängige Tests gibt es kaum. Hersteller und Mietparks nennen für eine Akku-Rüttelplatte bis zu eine Stunde je Akku und für einen Akku-Trennschleifer rund 24 Randsteinschnitte je Ladung. Für ganze Schichten brauchen Sie Wechselakkus und einen Ladeplan.
Darf ich mit Akkugeräten nachts in Wohngebieten arbeiten?
Nicht automatisch. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung unterscheidet nicht nach Antrieb. Leisere Geräte helfen aber, wenn eine Behörde über eine Ausnahme entscheidet oder Richtwerte für Baulärm eingehalten werden müssen.

Welche Akkugeräte passen zu Ihrer Baustelle? Wir stellen mit Ihnen einen Gerätepark zusammen, der zu Ihren Einsätzen passt und die Schicht durchhält, mit Akkus, Ladetechnik, Prämie und Prüfung.

Beratung anfragen

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Sven Müllers, Marketingleitung R. Pöppel

Sven Müllers

Marketingleitung · R. Pöppel, Memmingen

Mit Akkugeräten für die Baustelle beschäftigen wir uns schon länger, zuletzt bei unserer Veranstaltung mit Milwaukee. Eine Frage hören wir dabei immer wieder: Muss ich jetzt umstellen? Ein Gesetz dazu gibt es nicht. Am meisten überrascht haben mich die Messungen der BG BAU: Im Graben lagen selbst moderne Benzin-Stampfer fast beim Doppelten dessen, was für Kohlenmonoxid erlaubt ist, ältere Geräte weit darüber. Spätestens da ist die Frage nicht mehr, ob sich Akku rechnet, sondern wo der Verbrenner noch hingehört.

Ein großer Teil unserer Arbeit im Marketing bei R. Pöppel in Memmingen ist Recherche für Handwerks- und Industriebetriebe der Region. Wir arbeiten nach bestem Wissen und prüfen jede Angabe gegen. Bleibt trotzdem ein Fehler stehen, sagen Sie uns bitte Bescheid. Schreiben Sie mir

Quellen und wie wir geprüft haben

Ausgangspunkt war die Frage, ob neue Vorschriften den Umstieg auf Akkugeräte verlangen. Eine solche Vorschrift haben wir weder im EU-Recht noch im Bund noch in Bayern gefunden. Stattdessen haben wir die Regeln des Arbeitsschutzes gelesen, die Messberichte und Branchenlösungen der BG BAU und ihre Förderliste im Original geprüft, dazu die Ausschreibungen aus Leipzig, Koblenz, Osnabrück, Hamburg und der BImA in der EU-Datenbank TED, die Berliner Vorschrift für Baumaschinen, die Auswertung der Stadt Kopenhagen und die Vorgaben aus den Niederlanden. In TED haben wir am 19. Oktober 2026 nach Bauausschreibungen mit Akku- oder Emissionsfrei-Pflicht gesucht und keine gefunden. Kosten- und Laufzeitangaben stammen von Netzbetreibern, Herstellern und Mietparks und sind als solche gekennzeichnet. Zwei verbreitete Angaben haben wir korrigiert: Akkugeräte sind von den Lärmschutzzeiten nicht ausgenommen, und der Nürnberger Rückbau ist laut Stadt ein Pilotprojekt, keine erste Ausschreibung Bayerns. Sprechen Sie uns darauf an, als Ihr Fachhändler in Memmingen beraten wir Bauunternehmen und Handwerksbetriebe zur Wahl zwischen Akku und Benzin, zu Akkusystemen, Ladetechnik, der Prämie der BG BAU und der Prüfung Ihrer Geräte.

39 Quellen · 23 Primärquellen im Original geprüft · 2 Angaben korrigiert · 1 Angabe nicht übernommen

Primärquelle
BG BAU, Expositionsbeschreibung „Einsatz von Stampfern und Rüttelplatten im Freien“ (02.02.2024)
Primärquelle
BG BAU, Branchenlösung „Minimierung der Belastungen durch Motorabgase bei Glättarbeiten“ (07/2026)
Primärquelle
BG BAU, Prämienkatalog (07/2026) · Anforderungen Akku-Verdichtungsgeräte (07.10.2026)
Primärquelle
TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“, Nr. 4.1 und Anhang Bauarbeiten
Primärquelle
LärmVibrationsArbSchV §§ 3, 7, 10
Primärquelle
32. BImSchV § 7
Primärquelle
Senatsverwaltung Berlin, Umweltstandards bei der Vergabe von Bauleistungen · VwVBU Leistungsblatt 30
Primärquelle
Stadt Leipzig, Lieferung von 2 Baggern, TED 463857-2026
Primärquelle
Stadt Koblenz, Mobilbagger, TED 413149-2026
Primärquelle
Københavns Kommune, Evaluering af indsats for fossil- og emissionsfrie arbejdsmaskiner i Byggeri København (01.09.2026)
Primärquelle
Gemeente Utrecht, Eisen bouwmaterieel projecten van de gemeente
Primärquelle
Rijkswaterstaat, CE Delft: Projektkosten nachhaltiger Baustellen 2030 (26.09.2023)
Primärquelle
Oslo kommune, Klimaetaten, Anhörung zur Verordnung über emissionsfreie Baustellen (2025)
Primärquelle
Stadt Nürnberg, Pressemitteilung Nr. 643 vom 15.06.2026
Primärquelle
BImA, Direktion München, TED 476062-2023 · Landkreis Osnabrück, TED 128211-2026 · Stadtreinigung Hamburg, TED 717140-2024
Primärquelle
§ 10 BEHG · Verordnung (EU) 2023/1542, Art. 11
Primärquelle
KfW, Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, Modul 4, Anlage Technologien (Stand 12/2025)
Abgleich
Handwerksblatt, Neue Arbeitsschutzprämien der BG BAU ab Juli 2026 (01.06.2026), Förderstufen nach Mitgliedsbeitrag
Primärquelle
Bayerische Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen (öAUmwR)
Primärquelle
TU München, Pressemitteilung ForBat@Bau (08.06.2026)
Abgleich
Deutsche Handwerks Zeitung nach dpa, „Bauen ohne Diesel“ (19.01.2026), mit Angaben von Netze BW, ZDB und Bauindustrie
Abgleich
ZfK, EWE NETZ setzt auf CO₂-neutrale Baustellen (30.08.2023)
Abgleich
Rijksvastgoedbedrijf, Schoon en emissieloos bouwen (12.02.2026)
Abgleich
Herstellerangaben Laufzeit: Zeppelin Rental, Datenblatt Akku-Rüttelplatte AP 1850e
Primärquelle
Umweltbundesamt, CO₂-Emissionen pro Kilowattstunde Strom 2025 (344 g)
Abgleich
Stadt Zürich, E-Baustelle Schulanlage Riedenhalden, Energieverbrauch E-Bagger
Abgleich
Verschiebung des ETS2 auf 2028, ICAP · Preisschätzungen 2030, Correctiv (21.02.2025)
Primärquelle
DGUV Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien“ (02/2024)
Primärquelle
VdS 3103 „Lithium-Batterien“ (2019-06), Publikation der Deutschen Versicherer
Primärquelle
BG BAU, Baustein B 172 Wiederholungsprüfungen elektrischer Betriebsmittel
Abgleich
Stiftung Warentest, Werkzeugakkus im Test (11/2020)
Abgleich
Herstellerangaben zu Akkusystemen und Garantien: Milwaukee MX FUEL · Bosch AMPShare · Cordless Alliance System · Makita XGT · Hilti Nuron (Handwerksblatt, 24.08.2026)
Korrigiert
Ratgeberaussage, Akkugeräte seien von den Lärmschutzzeiten ausgenommen. Die 32. BImSchV unterscheidet nicht nach Antrieb.
Korrigiert
electrive.net, 18.08.2026: „die erste öffentliche Ausschreibung Bayerns“. Die Stadt Nürnberg spricht von einem Pilotprojekt
Nicht übernommen
„Neue Emissionsvorschriften verlangen den Umstieg auf Akkugeräte.“ Eine solche Vorschrift gibt es in EU, Bund und Bayern nicht.
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TED-Such-API, deutsche Bauausschreibungen mit „emissionsfreie Baustelle“, „emissionsfreie Baumaschinen“, „Rüttelplatte“ und „Akku“, abgefragt am 19.10.2026, ohne Treffer

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