Arbeitsschutz · Förderung

Bis zu 10.000 Euro für sichere Dacharbeiten

Seit dem 1. Juli 2026 zahlt die BG BAU einen großen Teil der Kosten für temporäre Schutzsysteme auf dem Dach. Für Zimmereien und Holzbaubetriebe sinkt damit die Hürde, in gute Absturzsicherung zu investieren.

Von Sven Müllers, Pöppel Redaktion  ·  24. Juli 2026  ·  Lesezeit 3 Min.
Dachdecker auf einem Ziegeldach, davor temporärer Seitenschutz mit Aluminium-Holmen und roten Verankerungsklammern an der Traufe
Temporäre Schutzsysteme auf dem Dach: Genau diese Absturzsicherungen fördert die BG BAU seit Juli 2026. Symbolbild (KI-generiert)

Auf einen Blick

  • Seit 1. Juli 2026 fördert die BG BAU temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen für Arbeiten auf Dächern, an Schalungen und an lichtdurchlässigen Bauteilen.
  • Beitragsabhängige Prämie: 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 3.000 Euro.
  • Beitragsunabhängige Förderung: Zuschuss von bis zu 10.000 Euro.
  • Voraussetzung: Mitgliedschaft in der BG BAU.
  • Gefördert werden u. a. Verankerungen für Seitenschutz, Ein-Personen-Gerüste und Gerüste mit vorlaufendem Seitenschutz.

Abstürze und Durchstürze zählen zu den häufigsten Ursachen tödlicher Arbeitsunfälle am Bau. Zum 1. Juli 2026 hat die BG BAU ihre Zuschüsse deshalb ausgeweitet, gezielt für temporäre Schutzsysteme auf dem Dach.

Was gefördert wird

Neu in der Förderung sind temporäre Absturzsicherungen für Schalungsarbeiten und temporäre Durchsturzsicherungen für Arbeiten an lichtdurchlässigen Dachbauteilen wie Lichtkuppeln. Konkret bezuschusst die BG BAU unter anderem:

  • Pfosten und Zubehörteile zur Verankerung von temporärem Seitenschutz
  • Ein-Personen-Gerüste
  • Gerüste mit systemimmanentem, vorlaufendem Seitenschutz
  • Schutzsysteme für nicht durchtrittsichere Dachflächen und lichtdurchlässige Bauteile
Schwarzes Durchsturz-Schutznetz über einer Lichtkuppel auf einem Flachdach, mit Spanngurten verankert
Eines der geförderten Systeme: Durchsturzsicherung als Schutznetz über einer Lichtkuppel. Symbolbild (KI-generiert, nach Herstellervorlage)

Damit deckt die Förderung genau die Systeme ab, die Zimmerer und Holzbauer bei Sanierung und Neueindeckung täglich brauchen.

Wie hoch der Zuschuss ausfällt

50 %
Beitragsabhängig – der Anschaffungskosten, max. 3.000 Euro.
10.000 €
Beitragsunabhängig – maximaler Zuschuss gegen Absturzunfälle.
365
Tage – so alt darf die eingereichte Rechnung höchstens sein.

Für einen Betrieb heißt das: Ein großer Teil der Investition kommt zurück, und die Ausrüstung schützt danach bei jedem Auftrag.

„Wer das falsche Produkt kauft, geht am Ende leer aus."

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einem Beschäftigten und einem BG-Beitrag ab 100 Euro. Auch Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte können beantragen, sofern eine freiwillige Versicherung bei der BG BAU besteht.

So läuft der Antrag

Der Antrag lässt sich nachträglich stellen; ein Vorab-Antrag vor dem Kauf ist nicht nötig. Es zählt allein das Rechnungsdatum: Die eingereichte Rechnung darf nicht älter als 365 Tage sein. Die Unterlagen reichen Sie per E-Mail oder auf dem Postweg bei der BG BAU ein. Wer förderfähige Produkte bereits bis zum 30. Juni 2026 gekauft hat, kann die Förderung noch bis zu einem Jahr nach dem Kaufdatum beantragen.

Was das für Ihren Betrieb bedeutet

Die erweiterte Förderung senkt die Hürde, in gute Schutzsysteme zu investieren. Das wirkt in zwei Richtungen: Ihre Leute sind auf dem Dach besser gesichert, und die Eigenkosten sinken spürbar. Wichtig ist vor allem, von Anfang an die passenden, förderfähigen Systeme zu wählen. Wer das falsche Produkt kauft, geht am Ende leer aus.

Dabei unterstützt Pöppel: Wir beraten zu Absturzsicherung und persönlicher Schutzausrüstung und zeigen Ihnen, welche Systeme für Ihren nächsten Dachauftrag förderfähig sind.

Dachdecker auf einem Ziegeldach trägt einen Auffanggurt mit Falldämpfer-Verbindungsmittel bei der Dacharbeit
Persönliche Schutzausrüstung als zweite Sicherungsebene: Auffanggurt mit Falldämpfer-Verbindungsmittel. Symbolbild (KI-generiert, Produktreferenz aus dem Pöppel-Shop)

Häufige Fragen

Ab wann gilt die neue BG-BAU-Förderung?
Seit dem 1. Juli 2026.
Wie viel Zuschuss ist möglich?
Beitragsabhängig 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 3.000 Euro; beitragsunabhängig bis zu 10.000 Euro.
Muss ich vor dem Kauf einen Antrag stellen?
Nein. Der Antrag läuft nachträglich; die eingereichte Rechnung darf nur nicht älter als 365 Tage sein. Eingereicht wird per E-Mail oder Post bei der BG BAU – hier geht es direkt zum Antragsformular.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einem Beschäftigten und einem Beitrag ab 100 Euro; ohne Beschäftigte bei bestehender freiwilliger Versicherung.

Sichere Dacharbeiten müssen nicht teuer sein. Welche förderfähigen Schutzsysteme für Ihren nächsten Auftrag infrage kommen, zeigt Ihnen das Pöppel-Team.

Schutzsysteme anfragen

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Sven Müllers, Marketingleitung R. Pöppel

Sven Müllers

Marketingleitung · R. Pöppel, Memmingen

Auf die neue Förderung bin ich über eine Fachmeldung gestoßen – mit widersprüchlichen Angaben dazu, was tatsächlich bezuschusst wird. Also haben wir den Prämienkatalog der BG BAU selbst gelesen und gegen zwei weitere Berichte gehalten. Im Text steht nur, was sich dort belegen ließ; die Produktnennungen aus den Meldungen haben wir weggelassen, weil sie sich mit jedem neuen Katalog ändern können.

Ein großer Teil unserer Arbeit im Marketing bei R. Pöppel in Memmingen ist Recherche – für Handwerks- und Industriebetriebe der Region. Wir arbeiten nach bestem Wissen und prüfen jede Angabe gegen; bleibt trotzdem ein Fehler stehen, sagen Sie uns bitte Bescheid. Schreiben Sie mir.

Quellen und wie wir geprüft haben

Ausgangspunkt war eine Fachmeldung von dach+holzbau zur erweiterten Förderung. Die Förderhöhen, die Antragsmodalitäten und die Liste der geförderten Schutzsysteme haben wir anschließend im Prämienkatalog der BG BAU selbst nachgelesen und zusätzlich gegen die Berichte von handwerk.com und der Deutschen Handwerks Zeitung abgeglichen. In den Artikel übernommen haben wir nur, was in der amtlichen Quelle steht. Nicht übernommen haben wir Produktnennungen aus den Fachmeldungen: Welche Artikel förderfähig sind, richtet sich nach dem jeweils gültigen Prämienkatalog und sollte vor dem Kauf geprüft werden. Sprechen Sie uns darauf an – als Ihr Fachhändler beraten wir Sie zu den förderfähigen Schutzsystemen und klären mit Ihnen, welche für Ihren Betrieb infrage kommen. Zur Beratung.

4 Quellen · 1 Angabe nicht übernommen

Primärquelle
BG BAU, Prämienkatalog Arbeitsschutzprämien (PDF) – Förderhöhen, Antragsweg, geförderte Systeme
Ausgangsmeldung
dach+holzbau, „Finanzielle Zuschüsse für Schutzsysteme gegen Ab- und Durchsturzunfälle“
Abgleich
handwerk.com · Deutsche Handwerks Zeitung
Nicht übernommen
Produktnennungen aus den Fachmeldungen – förderfähig ist, was im gültigen Prämienkatalog steht.

Stand der Prüfung: 24. Juli 2026. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns – wir korrigieren und weisen die Änderung aus.

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