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Bis zu 10.000 Euro für sichere Dacharbeiten
Seit dem 1. Juli 2026 zahlt die BG BAU einen großen Teil der Kosten für temporäre Schutzsysteme auf dem Dach. Für Zimmereien und Holzbaubetriebe sinkt damit die Hürde, in gute Absturzsicherung zu investieren.
Auf einen Blick
- Seit 1. Juli 2026 fördert die BG BAU temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen für Arbeiten auf Dächern, an Schalungen und an lichtdurchlässigen Bauteilen.
- Beitragsabhängige Prämie: 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 3.000 Euro.
- Beitragsunabhängige Förderung: Zuschuss von bis zu 10.000 Euro.
- Voraussetzung: Mitgliedschaft in der BG BAU.
- Gefördert werden u. a. Verankerungen für Seitenschutz, Ein-Personen-Gerüste und Gerüste mit vorlaufendem Seitenschutz.
Abstürze und Durchstürze zählen zu den häufigsten Ursachen tödlicher Arbeitsunfälle am Bau. Zum 1. Juli 2026 hat die BG BAU ihre Zuschüsse deshalb ausgeweitet, gezielt für temporäre Schutzsysteme auf dem Dach.
Was gefördert wird
Neu in der Förderung sind temporäre Absturzsicherungen für Schalungsarbeiten und temporäre Durchsturzsicherungen für Arbeiten an lichtdurchlässigen Dachbauteilen wie Lichtkuppeln. Konkret bezuschusst die BG BAU unter anderem:
- Pfosten und Zubehörteile zur Verankerung von temporärem Seitenschutz
- Ein-Personen-Gerüste
- Gerüste mit systemimmanentem, vorlaufendem Seitenschutz
- Schutzsysteme für nicht durchtrittsichere Dachflächen und lichtdurchlässige Bauteile
Damit deckt die Förderung genau die Systeme ab, die Zimmerer und Holzbauer bei Sanierung und Neueindeckung täglich brauchen.
Wie hoch der Zuschuss ausfällt
Für einen Betrieb heißt das: Ein großer Teil der Investition kommt zurück, und die Ausrüstung schützt danach bei jedem Auftrag.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einem Beschäftigten und einem BG-Beitrag ab 100 Euro. Auch Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte können beantragen, sofern eine freiwillige Versicherung bei der BG BAU besteht.
So läuft der Antrag
Der Antrag lässt sich nachträglich stellen; ein Vorab-Antrag vor dem Kauf ist nicht nötig. Es zählt allein das Rechnungsdatum: Die eingereichte Rechnung darf nicht älter als 365 Tage sein. Die Unterlagen reichen Sie per E-Mail oder auf dem Postweg bei der BG BAU ein. Wer förderfähige Produkte bereits bis zum 30. Juni 2026 gekauft hat, kann die Förderung noch bis zu einem Jahr nach dem Kaufdatum beantragen.
Was das für Ihren Betrieb bedeutet
Die erweiterte Förderung senkt die Hürde, in gute Schutzsysteme zu investieren. Das wirkt in zwei Richtungen: Ihre Leute sind auf dem Dach besser gesichert, und die Eigenkosten sinken spürbar. Wichtig ist vor allem, von Anfang an die passenden, förderfähigen Systeme zu wählen. Wer das falsche Produkt kauft, geht am Ende leer aus.
Dabei unterstützt Pöppel: Wir beraten zu Absturzsicherung und persönlicher Schutzausrüstung und zeigen Ihnen, welche Systeme für Ihren nächsten Dachauftrag förderfähig sind.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die neue BG-BAU-Förderung?
Wie viel Zuschuss ist möglich?
Muss ich vor dem Kauf einen Antrag stellen?
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Sichere Dacharbeiten müssen nicht teuer sein. Welche förderfähigen Schutzsysteme für Ihren nächsten Auftrag infrage kommen, zeigt Ihnen das Pöppel-Team.
Schutzsysteme anfragenDirekt weiter
- Antrag auf Förderung einer Arbeitsschutzprämie Online-Formular der BG BAU – Rechnung nicht älter als 365 Tage
- Prämienkatalog der BG BAU (PDF) Welche Systeme gefördert werden – maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung
- Häufige Fragen der BG BAU zu den Prämien Antragsvoraussetzungen, Fristen, Ansprechpartner
- Absturzsicherung und PSA bei Pöppel anfragen Wir sagen Ihnen, welche Systeme für Ihren nächsten Dachauftrag förderfähig sind

Sven Müllers
Marketingleitung · R. Pöppel, Memmingen
Auf die neue Förderung bin ich über eine Fachmeldung gestoßen – mit widersprüchlichen Angaben dazu, was tatsächlich bezuschusst wird. Also haben wir den Prämienkatalog der BG BAU selbst gelesen und gegen zwei weitere Berichte gehalten. Im Text steht nur, was sich dort belegen ließ; die Produktnennungen aus den Meldungen haben wir weggelassen, weil sie sich mit jedem neuen Katalog ändern können.
Ein großer Teil unserer Arbeit im Marketing bei R. Pöppel in Memmingen ist Recherche – für Handwerks- und Industriebetriebe der Region. Wir arbeiten nach bestem Wissen und prüfen jede Angabe gegen; bleibt trotzdem ein Fehler stehen, sagen Sie uns bitte Bescheid. Schreiben Sie mir.
Quellen und wie wir geprüft haben
Ausgangspunkt war eine Fachmeldung von dach+holzbau zur erweiterten Förderung. Die Förderhöhen, die Antragsmodalitäten und die Liste der geförderten Schutzsysteme haben wir anschließend im Prämienkatalog der BG BAU selbst nachgelesen und zusätzlich gegen die Berichte von handwerk.com und der Deutschen Handwerks Zeitung abgeglichen. In den Artikel übernommen haben wir nur, was in der amtlichen Quelle steht. Nicht übernommen haben wir Produktnennungen aus den Fachmeldungen: Welche Artikel förderfähig sind, richtet sich nach dem jeweils gültigen Prämienkatalog und sollte vor dem Kauf geprüft werden. Sprechen Sie uns darauf an – als Ihr Fachhändler beraten wir Sie zu den förderfähigen Schutzsystemen und klären mit Ihnen, welche für Ihren Betrieb infrage kommen. Zur Beratung.
4 Quellen · 1 Angabe nicht übernommen
- Primärquelle
- BG BAU, Prämienkatalog Arbeitsschutzprämien (PDF) – Förderhöhen, Antragsweg, geförderte Systeme
- Ausgangsmeldung
- dach+holzbau, „Finanzielle Zuschüsse für Schutzsysteme gegen Ab- und Durchsturzunfälle“
- Abgleich
- handwerk.com · Deutsche Handwerks Zeitung
- Nicht übernommen
- Produktnennungen aus den Fachmeldungen – förderfähig ist, was im gültigen Prämienkatalog steht.
Stand der Prüfung: 24. Juli 2026. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns – wir korrigieren und weisen die Änderung aus.