Workwear & Arbeitsschutz · Praxis-Wissen

Fußschutz: Die DGUV-Regel ist nach 18 Jahren neu — das ändert sich für Ihren Betrieb

Die Regel zur Benutzung von Fuß- und Knieschutz stammte seit Oktober 2007 unverändert aus der Zeit vor dem Smartphone. Im Dezember 2025 ist sie neu erschienen — mit Kapiteln, die es vorher gar nicht gab, und mit Kennbuchstaben, die einen alten Schuh vom neuen unterscheiden.

Von Sven Müllers, Pöppel Redaktion  ·   ·  Lesezeit 8 Minuten
Zimmerer kniet auf der Dachlattung, knöchelhoher Sicherheitsschuh im Vordergrund
Auf der Dachlattung entscheiden Durchtrittschutz, Halt auf der Sprosse und die Kappe über dem Zeh. Symbolbild (KI-generiert).

Auf einen Blick

  • Die DGUV Regel 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz" liegt seit Dezember 2025 in neuer Fassung vor. Die Vorgängerausgabe war von Oktober 2007.
  • Neu aufgenommen wurden Schuhe zum Schutz vor Chemikalien, Schuhe für Gießereien und Schuhe für Schweißarbeiten — drei Kapitel, die es vorher nicht gab.
  • Erstmals definiert die Regel selbst die Ablegereife: neun Merkmale, bei denen ein Schuh aus dem Verkehr gehört.
  • Beim Durchtrittschutz unterscheidet die Kennzeichnung jetzt P (metallische Einlage), PL und PS (nichtmetallisch). Nach der alten Norm war diese Angabe nicht gefordert — man sieht dem Schuh nicht an, was drinsteckt.
  • Zwei Zusatzanforderungen gibt es überhaupt erst seit den Normen von 2022: LG für Halt auf Leitersprossen und SC für die Anstoßkappe.

Beim Fußschutz laufen zwei Stränge nebeneinander, und das stiftet regelmäßig Verwirrung.

Der eine Strang sind die Normen. Sie beschreiben, was ein Schuh können muss. Die maßgebliche Fassung stammt von 2022 und löst die von 2011 ab. Der andere Strang ist die DGUV-Regel: Sie beschreibt, wie ein Betrieb Fußschutz auswählt, ausgibt und benutzt. Die stammte bis vor Kurzem von 2007.

Zwischen beiden klaffte eine Lücke von fünfzehn Jahren. Seit Dezember 2025 ist sie geschlossen — die Regel hat die Änderungen der Normen eingearbeitet und einiges ergänzt, das vorher nirgends stand.

Deshalb sind die älteren Jahreszahlen in diesem Beitrag kein Widerspruch: 2022 ist der Stand der Prüfnormen, 2024 der Stand der DGUV-Auswahlhilfen — und Dezember 2025 ist das, was neu ist.

Was in der Regel neu hinzugekommen ist

Das Änderungsverzeichnis der Neuausgabe nennt es ausdrücklich. Aufgenommen wurden Schuhe zum Schutz vor Chemikalien, Schuhe zum Schutz vor Risiken in Gießereien sowie Schuhe zum Schutz vor Risiken beim Schweißen und verwandten Verfahren.

Dazu kommen Verschleißmerkmale und Beschädigungen, die eine sichere Benutzung ausschließen, Empfehlungen für die Auswahl in ausgewählten Arbeitsbereichen und Muster-Betriebsanweisungen als Anlagen. Gestrichen wurde die Berechnung der Risikoprioritätszahl, weil die DGUV dazu inzwischen eine eigene Leitlinie führt.

Für die Praxis heißt das: Wer bisher Gießerei- oder Schweißerschuhe auswählen musste, fand dazu in der Regel nichts. Jetzt steht es drin.

Ablegereife: neun Merkmale, die aus dem Verkehr ziehen

Der praktisch nützlichste Teil ist der kürzeste. Die Regel benennt jetzt, wann ein Schuh nicht mehr benutzt werden darf. Ein Schuh ist grundsätzlich zu entziehen, wenn

  • das Profil abgelaufen ist — die Rutschhemmung ist dann eventuell nicht mehr gegeben
  • sich die Sohle löst — Hängenbleiben, Stürzen, Wassereintritt
  • die Sohle gebrochen ist
  • die Sohle aufgerissen ist und die Einlage frei liegt
  • Schaftnähte aufgerissen sind
  • bei Gummi-, PU- oder Hybridschuhen die Dichtheit nicht mehr gewährleistet ist — Gefahrstoffe, Wasser oder Betonschlämme können eindringen
  • die Zehenschutzkappe frei liegt
  • die Zehenschutzkappe so belastet wurde, dass sie sich verformt hat — erneute, auch geringfügige Belastung kann zum direkten Versagen führen
  • der Schuh sich nicht mehr sicher befestigen lässt, weil Schnürung oder Schnallen defekt sind
Profiltiefe einer abgenutzten Sicherheitsschuh-Laufsohle wird mit dem Messschieber geprüft
Acht der neun Merkmale sieht man mit bloßem Auge. Nur beim Profil hilft ein Messmittel. Symbolbild (KI-generiert).

Wichtig für alle, die Ausstattung planen: Eine Vorgabe, wie viele Paar Schuhe pro Jahr bereitzustellen sind oder in welchen Abständen ausgetauscht werden muss, gibt es nicht. Maßgeblich ist der Zustand — und der ist beim An- und Ablegen zu beurteilen.

Durchtrittschutz: Der Buchstabe verrät jetzt, was in der Sohle steckt

Hier liegt die wichtigste Neuerung für den Einkauf. Nach der aktuellen Norm sagt die Kennzeichnung, welche Art Einlage verbaut ist und womit sie geprüft wurde.

SymbolEinlagePrüfnagelAnforderung
Pmetallisch4,5 mm, Kegelspitzemindestens 1.100 N an vier Stellen
PLnichtmetallisch4,5 mm, Kegelspitzekein Durchstich bei 1.100 N, keine Trennung der Schichten
PSnichtmetallisch3 mm, KegelspitzeMittelwert mindestens 1.100 N, kein Wert unter 950 N

Der entscheidende Satz steht in der Regel direkt darunter: Die Prüfanforderungen wurden gegenüber den Vorgängernormen verändert. Bei Schuhen nach den Normen von 2012 wurde ausschließlich mit dem 4,5-Millimeter-Nagel geprüft — und eine Kennzeichnung, welche Einlage verbaut ist, war nicht gefordert.

Im Klartext: Bei einem älteren Schuh im Bestand lässt sich von außen nicht erkennen, ob eine Stahlzwischensohle oder ein Textilgewebe darin steckt. Bei einem neuen Schuh steht es im Kürzel.

Metallisch oder textil — die Regel wägt ab, statt zu urteilen

Die naheliegende Schlussfolgerung wäre: Stahl ist sicherer, also Stahl. So einfach macht es sich die Regel nicht.

Für Metall spricht: In Bereichen, in denen mit Nägeln zu rechnen ist, die dünner sind als der 3-Millimeter-Prüfnagel, kann nur eine metallische Einlage hinreichenden Schutz im geschützten Sohlenbereich bieten. Bei sehr dünnen Nägeln unter 3 Millimetern bleibt allerdings auch dort ein Restrisiko — solche Nägel verbiegen sich beim Eintreten aber meist.

Für die textile Einlage spricht: Sie kann den gesamten Fußsohlenbereich abdecken, wenn sie direkt am Schuhoberteil befestigt ist. Metallische Einlagen haben bauartbedingt einen ungeschützten Randbereich, und dort sind Durchstiche dokumentiert. Dazu kommen Biegsamkeit sowie Kälte- und Hitzeisolierung, was die Tragebereitschaft erhöht. Und es gibt Einsatzbereiche, in denen metallische Elemente gar nicht zulässig sind, etwa bei der Sondierung von Kampfmitteln.

Die Regel verlangt an dieser Stelle keine Standardlösung, sondern eine Abwägung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Aus unserer Beratungspraxis ist das der Punkt, an dem Betriebe am häufigsten pauschal entscheiden — meist zugunsten des leichteren Schuhs, ohne die Nagelfrage überhaupt gestellt zu haben.

Zwei Kennzeichen, die es vorher nicht gab

LG — Halt auf Leitersprossen. Diese Schuhe haben einen Absatz mit angeschrägter Front und ein Profil im Gelenkbereich. Die Regel nennt die Maße: Winkel zwischen 90 und 120 Grad, Gelenkbereich mindestens 35 Millimeter, Frontabsatz mindestens 10 Millimeter, Profiltiefe mindestens 1,5 Millimeter. Für jeden, der täglich auf Leitern steht, ist das ein handfestes Auswahlkriterium.

SC — Anstoßkappe. Abriebfestes Material über dem äußeren Zehenbereich, gedacht für kniende Tätigkeiten wie Bodenbelags- oder Pflasterarbeiten. Zwei Einschränkungen nennt die Regel selbst: Die Anstoßkappe hat keine direkte Schutzwirkung auf den Fuß, sie verlängert im Wesentlichen die Nutzungsdauer des Schuhs. Und auf dem Markt sind Schuhe, die augenscheinlich über solche Kappen verfügen, ohne die Normprüfung durchlaufen zu haben. Wer SC will, sollte das Kürzel sehen, nicht die Kappe.

Was die Norm nicht prüft

Zwei Punkte, die im Verkaufsgespräch selten fallen.

Der Umknickschutz wird im Rahmen der Baumusterprüfung nicht überprüft — genormte Prüfverfahren liegen aktuell nicht vor. Schuhe der Form B, also knöchelhoch, erhöhen den Schutz bei korrekter Schnürung. Darüber hinaus angebotene Komponenten sind ungeprüfte Funktionalität.

Und die Zehenschutzkappe ist auf Stoß von oben geprüft: 200 Joule entsprechen etwa einer 20-Kilogramm-Masse aus einem Meter Höhe, die Druckprüfung mit 15 Kilonewton etwa einer Masse von 1.500 Kilogramm. Eine seitliche Belastung — etwa beim seitlichen Überrollen durch ein Fahrzeug — ist nicht Gegenstand der Norm. Dort ist kein Schutz nachgewiesen.

Schweißer an der Schweißbank, Funkenflug fällt zum Boden neben dem Schuhwerk
Für Schweißarbeiten enthält die Regel erstmals ein eigenes Kapitel. Symbolbild (KI-generiert).

Was das für Ihren Betrieb bedeutet — und was Sie jetzt tun können

Sie müssen nicht die ganze Ausstattung austauschen. Die neue Regel macht aus einem funktionierenden Schuh keinen unsicheren. Sie ändert aber, was Sie bei der nächsten Beschaffung wissen können — und was Sie dokumentieren sollten.

Erstens: Kennzeichnung im Bestand ansehen. Im Schuh steht die Norm mit Ausgabedatum, das ist Pflichtangabe. Steht dort eine Fassung von 2011 oder 2012, wissen Sie beim Durchtrittschutz nicht, welche Einlage verbaut ist. Für Bereiche mit Nagelgefahr ist das der Anlass, beim nächsten Kauf gezielt P, PL oder PS zu verlangen.

Zweitens: die Nagelfrage stellen. Womit ist in Ihren Tätigkeiten wirklich zu rechnen — Dachlatten mit Nägeln aus dem Abbruch oder ein sauberer Hallenboden? Daran hängt die Entscheidung zwischen metallischer und textiler Einlage, nicht am Gewicht.

Drittens: Ablegekriterien in die Unterweisung nehmen. Acht der neun Merkmale sind ohne Messgerät prüfbar. Wer den Fußschutz ausgibt, kann sie beim An- und Ablegen anwenden — genau so ist es gedacht.

Für die tätigkeitsbezogene Auswahl führt die DGUV zwei Beispiellisten, eine je Normenreihe. Sie ersetzen die Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich nicht, geben aber eine belastbare Orientierung: für Zimmererarbeiten etwa S3 mit Durchtrittschutz und Leitergriffigkeit, für Dachdeckerarbeiten zusätzlich Wärme- und Kältedämmung sowie je nach Tätigkeit eine Keilsohle.

Häufige Fragen

Müssen wir wegen der neuen Regel Schuhe austauschen?
Nein. Die Regel gibt keine Austauschfristen vor. Maßgeblich ist der Zustand des Schuhs, beurteilt anhand der Ablegekriterien.
Woran erkenne ich, nach welcher Normfassung ein Schuh geprüft ist?
Am Verweis auf die eingehaltene Norm mit Ausgabedatum. Diese Angabe ist im Schuh Pflicht, zusammen mit CE-Kennzeichnung, Größe, Hersteller, Typbezeichnung und mindestens Herstellungsjahr und -monat.
Was ist der Unterschied zwischen P, PL und PS?
P steht für eine metallische Einlage, PL und PS für nichtmetallische. Der Unterschied zwischen PL und PS ist der Prüfnagel: 4,5 Millimeter bei PL, 3 Millimeter bei PS.
Ist ein knöchelhoher Schuh gegen Umknicken geprüft?
Nein. Der Umknickschutz wird bei der Baumusterprüfung nicht geprüft, genormte Verfahren gibt es dafür bisher nicht. Die Schuhform B erhöht den Schutz, sie garantiert ihn nicht.
Reicht die DGUV-Beispielliste als Nachweis?
Nein, sie ist eine Auswahlhilfe. Die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung bleibt Aufgabe des Betriebs.

Und die Frage, die im Betrieb selten jemand stellt: Wissen Sie, welche Einlage in den Schuhen steckt, die Ihre Leute heute tragen?

Unsicher, welche Kennzeichnung für Ihre Tätigkeiten nötig ist? Wir gehen Ihre Gefährdungsbeurteilung mit Ihnen durch und sagen Ihnen, worauf es bei der nächsten Beschaffung ankommt.

Beratung anfragen

Direkt weiter

Sven Müllers, Marketingleitung R. Pöppel

Sven Müllers

Marketingleitung · R. Pöppel, Memmingen

Auf das Thema bin ich über eine Fachmeldung zum Multinormschutz gestoßen, die den Kern nicht liefert: Sie stammt von einem Schuhhersteller und endet nach dem ersten Absatz hinter einer Bezahlschranke. Beim Nachlesen ist mir aufgefallen, dass die eigentliche Neuigkeit ganz woanders liegt – die DGUV-Regel war seit Oktober 2007 unverändert und ist seit Dezember 2025 neu. Alle Zahlen in diesem Beitrag stammen aus der Regel selbst, nicht aus Fachmeldungen.

Ein großer Teil unserer Arbeit im Marketing bei R. Pöppel in Memmingen ist Recherche – für Handwerks- und Industriebetriebe der Region. Wir arbeiten nach bestem Wissen und prüfen jede Angabe gegen; bleibt trotzdem ein Fehler stehen, sagen Sie uns bitte Bescheid. Schreiben Sie mir.

Quellen und wie wir geprüft haben

Ausgangspunkt war eine Fachmeldung zum Multinormschutz bei Sicherheitsschuhen. Sie ist als Beitrag eines Schuhherstellers gekennzeichnet und nach dem ersten Absatz nur in der Printausgabe weiterzulesen – als Beleg taugt sie nicht, als Themenimpuls schon. Geprüft haben wir an der DGUV Regel 112-191 in der Fassung von Dezember 2025 selbst: Änderungsverzeichnis, Ablegekriterien, Durchtrittschutz und Kennzeichnung. Dabei zeigte sich, dass die eigentliche Nachricht nicht die Norm von 2022 ist, sondern die Regel: Sie war seit Oktober 2007 unverändert. Zwei verbreitete Darstellungen haben wir nicht übernommen – die Behauptung, die Schutzklasse S7 werde mit der neuen Regel verpflichtend, steht so weder im Änderungsverzeichnis noch im Regeltext; und die Darstellungen der Normfassung 2022 auf Hersteller-Blogs sind fachlich plausibel, aber Anbieter in eigener Sache. Sprechen Sie uns darauf an – als Ihr Fachhändler gehen wir mit Ihnen durch, welche Kennzeichnung Ihre Tätigkeiten verlangen. Zur Beratung.

3 Primärquellen · 1 Ausgangsmeldung eingeordnet · 2 Angaben nicht übernommen

Primärquelle
DGUV Regel 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz", Ausgabe Dezember 2025 – Änderungsverzeichnis, Abschnitte 4.5 Ablegereife, 4.7 Kennzeichnung, 4.12 Durchstich, 4.14 Leitersprossen, 4.15 Anstoßkappe
Primärquelle
DGUV-Beispielliste Fußschutz, Normenreihe 2022, Stand 12.03.2024 – tätigkeitsbezogene Empfehlungen
Primärquelle
DGUV, Fachbereich PSA, Sachgebiet Fußschutz: „Sicherheitsschuhe für Gießer und Schweißer", in sicher ist sicher 02/2018, S. 94–96
Ausgangsmeldung
PPF-Online: „Mehr als Normerfüllung: Das richtige Schuhwerk im Multinormschutz", 13.08.2026 – Beitrag eines Herstellers, überwiegend hinter Bezahlschranke
Nicht übernommen
Meldungen, nach denen die Schutzklasse S7 mit der neuen Regel verpflichtend werde – im Regeltext nicht belegt
Nicht übernommen
Darstellungen der Normfassung 2022 auf Hersteller-Blogs – keine unabhängige Quelle

Stand der Prüfung: 17. August 2026. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns – wir korrigieren und weisen die Änderung aus.

© Copyright 2026   R. Pöppel GmbH & Co. KG