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Der Werkstattbrief

Eine Prüffrist läuft nicht ab, weil jemand nachlässig war. Sie läuft ab, weil niemand daran erinnert hat. Genau das macht dieser Brief: Einmal im Monat eine Seite mit dem, was auf Ihren Betrieb zukommt.

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Keine Angebote, keine Werbung. Abmeldung mit einem Klick.

Was drinsteht

Vorschriften ändern sich mit Vorlauf. Wer den Termin kennt, plant die Prüfung ein. Wer ihn nicht kennt, erfährt davon bei der nächsten Begehung.

Fristen, die anstehen

Wiederkehrende Prüfungen an Geräten, Anlagen und Ausrüstung — mit dem Stichtag und der Vorschrift, aus der er stammt.

Was sich in Normen ändert

Neue und überarbeitete Regeln von DGUV, BAuA und DIN — übersetzt in das, was sie für die Werkstatt bedeuten.

Fördertöpfe mit Ablaufdatum

Zuschüsse von Berufsgenossenschaften und Förderstellen, solange sie noch abrufbar sind — samt Antragsweg.

Aus der Praxis, nicht aus der Broschüre

Was uns Betriebe aus der Region berichten und was unsere Techniker im Prüfservice tatsächlich vorfinden.

Drei Beispiele aus den letzten Ausgaben

Damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen — das sind Themen, die wir bereits ausführlich aufbereitet haben.

  • Druckluftbehälter: Nicht der Kompressor entscheidet

    Prüfpflichtig wird ein Behälter ab 50 bar·Liter, also Druck mal Volumen. Ein 24-Liter-Behälter mit 10 bar liegt bereits darüber. Ab 1.000 bar·Liter prüft zusätzlich eine zugelassene Überwachungsstelle. Zum ausführlichen Beitrag

  • DGUV V3: Der Fallstrick bei der Fehlerquote

    Wer die Prüffristen über die Fehlerquote verlängern will, muss ausgesonderte Geräte mitrechnen. Wird das übersehen, stimmt die Quote nicht und die Frist ist nicht haltbar. Zum ausführlichen Beitrag

  • BG BAU: Bis zu 10.000 Euro für sichere Dacharbeiten

    Die Berufsgenossenschaft bezuschusst Absturzsicherungssysteme. Welche Systeme gefördert werden und wie der Antrag läuft. Zum ausführlichen Beitrag

Anmeldung

Sie brauchen nur eine E-Mail-Adresse. Alles andere ist freiwillig und hilft uns, Ihnen die passenden Themen zu schicken.

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Wir geben Ihre Adresse nicht weiter und nutzen sie ausschließlich für den Werkstattbrief.

Fast geschafft

Ihre Anmeldung ist bei uns eingegangen. Sie bekommen eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, in der Regel innerhalb eines Werktags.

Erst wenn Sie diesen Link angeklickt haben, sind Sie eingetragen. So schreibt es das Gesetz vor, und so ist sichergestellt, dass niemand Sie ungefragt anmeldet.

Häufige Fragen

Wie oft kommt der Werkstattbrief?

Einmal im Monat. Gibt es in einem Monat nichts Wesentliches zu melden, kommt kein Brief. Wir schreiben nicht, um zu schreiben.

Ist das nicht einfach Werbung?

Nein. Im Werkstattbrief stehen Fristen, Vorschriften und Fördermöglichkeiten. Produkte kommen nur dort vor, wo sie zur Sache gehören, etwa wenn eine neue Norm bestimmte Ausrüstung verlangt.

Muss ich Kunde bei Pöppel sein?

Nein. Der Werkstattbrief steht jedem Betrieb offen.

Was passiert mit meiner E-Mail-Adresse?

Sie wird ausschließlich für den Versand des Werkstattbriefs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich mit einem Klick wieder abmelden, der Link steht in jeder Ausgabe.

Ich habe eine Frist im Betrieb, bei der ich unsicher bin.

Rufen Sie an. Unser Prüfservice ordnet Anlagen und Geräte ein und sagt Ihnen, was tatsächlich prüfpflichtig ist. Zum Prüfservice

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